E-Bike oder Pedelec?
E-Bike oder Pedelec, diese Begriffe werden heute zum Teil synonym benutzt. Sie unterscheiden sich jedoch deutlich voneinander.
Das E-Bike bezeichnet ein elektrisch unterstütztes Fahrrad bei dem man sich durch drehen am Gas - Drehgriff ohne zu pedalieren fortbewegen kann. Deshalb ist es rechtlich kein Fahrrad, sondern wird wie ein motorunterstütztes Fahrzeug eingestuft. Folglich benötigt man ein Versicherungskennzeichen, eine Mofa Prüfbescheinigung und man muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Beim Pedelec (ein Kunstwort aus Pedal-electric) muss man immer mittreten um vorwärts zu kommen. Somit ist das Pedelec aus Fitnessgründen die bessere Wahl. Die Nenndauerleistung ist auf 250 Watt begrenzt, die Unterstützung regelt bei einer Geschwindigkeit von über 25 km/h ab. Als zusätzliche Ausnahme kann das Pedelc bis 6 km/h auch ohne Tretbewegung gefahren werden. Ein zusätzlicher Hebel oder Knopf dient dann bei einigen Modellen als Schiebe- oder Anfahrhilfe.
Das Pedelec gilt offziell als Fahrrad und kann deshalb ohne Helm und Versicherungskennzeichen gefahren werden. Es darf die Radwege benutzen.
Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit, wie übrigens bei allen Fahrrädern, einen Helm zu tragen.
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